Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 11.01.2021

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   OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20   

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OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,545)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.01.2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,545)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. Januar 2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,545)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VersAusglG § 5 Abs. 1, § 14 Abs. 4, § 18 Abs. 2, Abs. 3
    Versorgungsausgleich - vollstreckungsrechtliche Anforderungen an den externen Ausgleich eines fondsgebundenen Anrechts

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich - vollstreckungsrechtliche Anforderungen an den externen Ausgleich eines fondsgebundenen Anrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Eine Umrechnung in einen Kapitalbetrag erfordert grundsätzlich erst § 14 Abs. 4 VersAusglG, nach dem festgelegt wird, welche konkrete Geldsumme bei Rechtskraft der Entscheidung vom Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen an den Versorgungsträger des Ausgleichsberechtigten zu bezahlen ist (BGH FamRZ 2017, 1655 Rn. 12 f.).

    Auch bei der Teilung eines fondsgebundenen Anrechts sind nachehezeitliche Wertsteigerungen des auszugleichenden Anrechts in der Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, um dem Halbteilungsgrundsatz gerecht zu werden (BGH FamRZ 2018, 1745 Rn. 16; FamRZ 2017, 1655 Rn. 17).

    Jedenfalls erlaube die Vorschrift keine "offene Tenorierung", bei der es dem Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person überlassen bleibt, die konkrete Höhe des Kapitalbetrags nach eigenen Berechnungen selbst festzulegen (BGH FamRZ 2017, 1655 Rn. 27).

    Nachdem die Zusage des Versorgungsträgers eine Garantieleistung umfasst, war hinsichtlich des vom Versorgungsträger mitgeteilten Barwerts dieser Garantieleistung die Verzinsung mit dem für die Barwertermittlung verwendeten Rechnungszins auszusprechen (BGH FamRZ 2017, 1655 Rn. 33).

    Die Angabe des Bezugsdatums stellt allein klar, dass der ausgleichspflichtige Ehegatte im Umfang des Ausgleichswerts von dem genannten Zeitpunkt an nicht mehr an dessen Dynamik teilhat, vielmehr die Wertentwicklung insoweit bereits zugunsten des ausgleichsberechtigten Ehegatten wirkt (BGH FamRZ 2017, 1655 Rn. 16).

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Auch bei der Teilung eines fondsgebundenen Anrechts sind nachehezeitliche Wertsteigerungen des auszugleichenden Anrechts in der Zeit zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, um dem Halbteilungsgrundsatz gerecht zu werden (BGH FamRZ 2018, 1745 Rn. 16; FamRZ 2017, 1655 Rn. 17).

    Der BGH hat hierzu ausgeführt (BGH FamRZ 2016, 2000 Rn. 39 f.; FamRZ 2018, 1745 Rn. 20), ein Titel sei nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweise sowie Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichne.

    Ausreichend sei hier beispielsweise eine Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB (BGH FamRZ 2018, 1745 Rn. 22).

    Nicht ausreichend wäre, wenn ein nicht nach § 170 KAGB veröffentlichter und auch sonst nicht offenkundiger Wertpapierkurs erst durch eine entsprechende Mitteilung des Versorgungsträgers zum Stichtag zuverlässig festgestellt werden könnte (BGH FamRZ 2018, 1745 Rn. 24).

    Der Senat geht deshalb davon aus, dass die Voraussetzung der "offenkundigen" Tatsache nicht im herkömmlichen Sinn zu verstehen ist, sondern, wie sich aus der Begründung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ergibt, nur die Vollstreckbarkeit sichern soll (im Ergebnis ebenso Saip/Steffens NZFam 2018, 1002; kritisch Schwamb NZFam 2019, 759, 761).

  • BGH, 13.04.2016 - XII ZB 130/13

    Versorgungsausgleich: Zeitraum der Verzinsung des Ausgleichswerts bei der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Weil die Wertentwicklung mit der vorgenommenen Tenorierung bis zur Rechtskraft dieser Entscheidung berücksichtigt ist, hat die Teilung mit Bezug zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen (BGH FamRZ 2016, 1847; 2016, 1144; Norpoth NZFam 2019, 754, 756).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 1 BvL 5/18

    Externe Teilung im Versorgungsausgleich ist bei verfassungskonformer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Damit könnte die Rechtfertigung für den Versorgungsausgleich entfallen (BVerfG FamRZ 2020, 1078 Rn. 50 m. Anm. Borth).
  • BGH, 24.08.2016 - XII ZB 84/13

    Versorgungsausgleich: Externe Teilung eines betrieblichen Anrechts bei bereits

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Der BGH hat hierzu ausgeführt (BGH FamRZ 2016, 2000 Rn. 39 f.; FamRZ 2018, 1745 Rn. 20), ein Titel sei nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweise sowie Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichne.
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Die Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs ist zulässig (BGH FamRZ 2016, 794; 2011, 547).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Die Teilanfechtung des Versorgungsausgleichs ist zulässig (BGH FamRZ 2016, 794; 2011, 547).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 490/15

    Versorgungsausgleichssache: Ermessensausübung bei externer Teilung von Anrechten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Bei der gebotenen Abwägung der Halbteilungsinteressen mit den Nachteilen eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwands und der Begründung unerwünschter Splitterversorgungen (hierzu etwa BGH FamRZ 2016, 1658 Rn. 9) ist aber zum einen zu bedenken, dass mit der externen Teilung regelmäßig nur ein relativ geringer Verwaltungsaufwand des abgegebenen Versorgungsträgers verbunden ist und zum anderen schon deshalb keine Splitterversorgung entsteht, weil bei der Versorgungsausgleichskasse bereits Einzahlungen aus dem Ausgleich eines weiteren Anrechts des Antragstellers erfolgen.
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 552/12

    Externe Teilung von Versorgungsanrechten: Verzinsungspflicht des Ausgleichswerts

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Dies kann bei einem fondsgebundenen Anrecht nicht durch die Anordnung der Verzinsung des Ausgleichswertes geschehen, da fondsgebundenen Anrechten aus einer betrieblichen Altersvorsorge keine von vorneherein zugesagte Wertsteigerung tatsächlich innewohnt, die durch die Anordnung einer Verzinsungspflicht abgebildet werden könnte (BGH FamRZ 2013, 1635 Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15

    Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 05.01.2021 - 11 UF 1171/20
    Die genannten offenkundigen Quellen fehlen in der Regel bei nur fiktiven Fondsanteilen (Senat FamRZ 2018, 905 juris Rn. 83; FamRZ 2017, 873 juris Rn. 63) wie demjenigen der ... Die von der ... aufgezeigte Möglichkeit, wonach das Gericht und auch das Vollstreckungsorgan über ein Kennwort den Wert ermitteln kann, erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen an die Offenkundigkeit im Sinne einer Allgemeinkundigkeit zwar nicht.
  • OLG Nürnberg, 15.12.2016 - 11 UF 1479/14

    Zur Neuberechnung eines extern zu teilenden Anrechtes bei Vorliegen einer

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   OLG Nürnberg, 11.01.2021 - 11 UF 1171/20   

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OLG Nürnberg, 11.01.2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,6694)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.01.2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,6694)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Januar 2021 - 11 UF 1171/20 (https://dejure.org/2021,6694)
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Papierfundstellen

  • MDR 2021, 451
  • FamRZ 2021, 592
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 970/23

    Versorgungsausgleich, Lebensversicherung, Versorgungsträger, Externe Teilung,

    Um Streitigkeiten über eventuell bei verschiedenen Börsenplätzen unterschiedlichen Kursen zu vermeiden, hat der Senat gleichwohl die vom Versorgungsträger angegebene Website in der Beschlussformel angegeben (hierzu BGH FamRZ 2021, 581 Rn. 14; OLG Nürnberg MDR 2021, 451 Rn. 14).
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